AIP erbringt
Leistungen nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) gemäß BGBl. Nr.
37/1999 für die Bereiche
•
Projektleiter
•
Planungskoordinator
•
Baustellenkoordinator
wozu die
Erstellung der Vorankündigung, des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
(SiGe-Plan)
sowie die Baustellenkoordination und weitere im Gesetz angeführte Maßnahmen
gehören.